Regulamin VacationClub Resort Dźwirzyno

Nutzungsordnung für den unbewachten Parkplatz

  1. Diese Nutzungsordnung legt die Regeln für die Nutzung des unbewachten Parkplatzes auf dem Gelände des VacationClub Resort Dźwirzyno (nachfolgend „Parkplatz“ genannt) fest.
  2. Der Parkplatz ist Eigentum des Immobilienverwalters, und es gilt eine Verkehrsordnung, die den gesetzlichen Vorschriften und der geltenden Beschilderung entspricht.
  3. Eigentümer der Immobilie ist die in den Unterlagen der Anlage angegebene zuständige Stelle, während der Verwalter der Immobilie Zdrojowa Rent 2 Sp. z o.o. ist.
  4. Die Nutzung des Parkplatzes jest gebührenpflichtig gemäß der geltenden Preisliste oder den Bedingungen des abgeschlossenen Vertrages.
  5. Der Parkplatz ist ein unbewachter Parkplatz. Der Betreiber übt keine Aufsicht über die abgestellten Fahrzeuge aus und ist nicht für deren Bewachung verantwortlich.
  6. Das Abstellen eines Fahrzeugs auf dem Parkplatz stellt keinen Verwahrungsvertrag dar und führt nicht zur Übernahme der Haftung für das Fahrzeug oder dessen Ausstattung.
  7. Der Betreiber haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl des Fahrzeugs, dessen Ausstattung oder von im Fahrzeug zurückgelassenen Gegenständen.
  8. Jeder Nutzer des Parkplatzes ist verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung, die geltende Beschilderung und die Anweisungen des Betreibers zu befolgen. Folgendes ist verboten:
    • Das Parken auf Feuerwehrzufahrten, internen Straßen, für Rettungsdienste vorgesehenen Plätzen sowie in einer Weise, die den Verkehr behindert oder die Sicherheit gefährdet.
    • Die Durchführung von Fahrzeugreparaturen, der Austausch von Betriebsflüssigkeiten, das Waschen von Fahrzeugen sowie andere Tätigkeiten, die zu einer Verunreinigung oder Beschädigung des Belags führen können.
  9. Auf dem Parkplatzgelände gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.
  10. Fahrzeuge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen und so geparkt werden, dass die Nutzung des Parkplatzes durch andere Nutzer nicht behindert wird.
  11. Der Betreiber hat das Recht, die Einfahrt zu verweigern oder ein den Richtlinien entsprechend falsch ausgestelltes Fahrzeug auf Kosten und Risiko des Fahrzeughalters vom Parkplatz entfernen zu lassen.
  12. Die auf dem Parkplatzgelände durchgeführte Videoüberwachung dient ausschließlich der Gewährleistung der Sicherheit von Personen und Eigentum und stellt keine Form der Fahrzeugbewachung dar.
  13. Der Nutzer des Parkplatzes trägt die volle Haftung für alle durch sein Verschulden verursachten Schäden an Dritten, anderen Fahrzeugen oder der Infrastruktur des Parkplatzes.
  14. Falls ein Fahrzeug so abgestellt wird, dass andere Nutzer an der Nutzung des Parkplatzes gehindert werden oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden, kann der Betreiber dessen Abschleppen auf Kosten des Fahrzeughalters veranlassen.
  15. Das Betreten oder Befahren des Parkplatzgeländes bedeutet die Anerkennung der Bestimmungen dieser Nutzungsordnung.
  16. Der Betreiber behält sich das Recht vor, diese Nutzungsordnung zu ändern. Die aktuelle Fassung der Nutzungsordnung ist an öffentlich zugänglichen Stellen in der Anlage einsehbar.