Der Pool ist eine unbewachte Anlage – es gibt keinen Rettungsschwimmer vor Ort.
Der Pool ist täglich von 09:00 bis 19:00 Uhr geöffnet. Die Nutzung des Pools außerhalb der angegebenen Zeiten ist verboten.
Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr.
Kinder unter 18 Jahren dürfen sich nur in ständiger Begleitung einer volljährigen Person auf dem Poolgelände aufhalten, die die volle Verantwortung für sie trägt.
Personen mit instabilem Gesundheitszustand, insbesondere mit Herzerkrankungen, Kreislauf- oder Gleichgewichtsstörungen oder anderen Beschwerden, die bei der Nutzung des Pools eine Gefahr darstellen könnten, sollten vor dem Betreten einen Arzt konsultieren.
Der Verkauf, der Ausschank und der Konsum von alkoholischen Getränken, Rauschmitteln und anderen psychoaktiven Substanzen auf dem Poolgelände ist strengstens verboten.
Kinder bis zum Alter von 4 Jahren dürfen den Pool nur mit speziellen Schwimmwindeln nutzen.
Der Pool ist so sicher zu nutzen, dass keine Gefahr für andere Personen entsteht. Folgendes ist verboten:
Das Springen in das Poolbecken.
Das Werfen oder Stoßen anderer Personen ins Wasser.
Das Mitbringen von Hunden und anderen Tieren.
Die Beschädigung von Pooleinrichtungen und -geräten.
Das Verunreinigen des Geländes sowie das Werfen von Schnee, Eis oder anderen Gegenständen in das Poolbecken.
Das Mitbringen von Glasbehältern, scharfen Werkzeugen und anderen gefährlichen Gegenständen.
Die Nutzung des Pools durch Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen stehen.
Die Missachtung von Anweisungen des Personals und der geltenden Sicherheitsregeln.
Der Betreiber haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die durch die Nichtbeachtung dieser Nutzungsordnung entstehen.
Der Pool wird von der Zdrojowa Rent 2 Sp. z o.o. verwaltet.
Mit dem Betreten des Poolgeländes wird diese Nutzungsordnung akzeptiert.
Alle Personen, die sich auf dem Poolgelände aufhalten, sind verpflichtet, für Ordnung, Sauberkeit und Ruhe zu sorgen sowie den Anweisungen des Personals und des Betreibers uneingeschränkt Folge zu leisten.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Bestimmungen dieser Nutzungsordnung resultieren.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, Änderungen an dieser Nutzungsordnung vorzunehmen.
Personen, deren Verhalten auf den Konsum von Alkohol, Rauschmitteln oder anderen psychoaktiven Substanzen hindeutet, sowie Personen mit sichtbaren Symptomen von Infektionskrankheiten können aufgefordert werden, das Poolgelände zu verlassen.
Personen, die Geräte, Einrichtungen oder die Infrastruktur des Pools beschädigen, tragen die volle materielle Verantwortung für die verursachten Schäden.
Der Betreiber haftet nicht für Gegenstände, die auf dem Poolgelände zurückgelassen, verloren oder gestohlen werden.
Personen, die eine Verunreinigung des Wassers verursachen, die eine Sperrung des Pools erforderlich macht, sind verpflichtet, die Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Pools in Höhe von 5.000 PLN (fünftausend Polnische Złoty) oder dem Gegenwert von 1.200 EUR zu tragen.
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